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Das Saliaheim, kurz nach der Fertigstellung im Jahr 2000 |
Heimordnung des Saliaheims am Staffelsweg
I. Nutzung
1. Das neue Sportheim dient vorrangig für Veranstaltungen und Aktivitäten unserer verschiedenen Abteilungen und Mannschaften. Diese Veranstaltungen wird bei der Terminvergabe Vorrang eingeräumt und sind kostenfrei.
2. Für unsere Mitglieder steht das Sportheim nachrangig für private Feiern zur Verfügung. Eine regelmäßige private Nutzung der Räumlichkeiten kann und wird nur solange gewährt, wie eigene Veranstaltungen nicht dadurch in Raum- oder Terminschwierigkeiten kommen.
3. Die Vermietung erfolgt nur an Mitglieder des F.V. Salia Sechtem und deren haushaltsangehörigen Familienmitgliedern gestattet. Nichtmitglieder müssen daher die Mitgliedschaft für mindestens 1 Jahr erwerben. Der fällige Jahresbeitrag ist mit der Benutzungsgebühr zu entrichten. Der Nutzungsvertrag kann nur von Personen über 18 Jahre abgeschlossen werden.
4. Für die private Nutzung wird eine Benutzungsgebühr und eine Kaution erhoben (siehe Nutzungsvereinbarung). Die Gebühr dient zur Abdeckung unserer Selbstkosten wie Energie, Reinigung, Verschleiß, Reparaturen, Neuanschaffungen etc.
5. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
II. Terminierung
1. Die Terminsetzung erfolgt grundsätzlich über den Vorstand, z. Zt. vertreten durch den Geschäftsführer oder Hausverwalter. Die einzelnen aktiven Abteilungen, die bei der Belegung absoluten Vorrang haben, sind gehalten, frühzeitig (mindestens sechs Monate im voraus) ihre Termine zu planen und dem Geschäftsführer bekanntzugeben.
2. Reservierungen für private Nutzungen können sechs Monate vor dem gewünschtem Termin vorgenommen werden. Eine vorläufige Belegung wird bis zu zwei Wochen berücksichtigt.
3. Nach Rücksprache mit den einzelnen Abteilungen werden die Termine durch den Abschluß des Nutzungsvertrages bestätigt. Ein Belegungsplan am Sportheim informiert über die Termine.
4. Kann ein bestätigter Termin, aus Gründen die der Vermieter nicht zu verantworten hat, nicht eingehalten werden, besteht seitens des Vermieters keinerlei Haftung und Kostenersatz.
5. An und vor Großveranstaltungen (Turniere, Saisoneröffnung, Mitgliederversammlung) können keine Privatfeiern stattfinden.
III. Betreuung
Das Sportheim wird von einem Hausverwalter betreut. Er ist zuständig für :
1. die Einweisung und Abnahme der Räumlichkeiten
2. stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
3. Meldung von Schäden oder notwendigen Reparaturen.
IV.Hausordnung
1. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf dem öffentlichen Parkplatz erlaubt. Zum Entladen kann bis zum Sportheim vorgefahren werden.
2. Die Einhaltung der Lärmschutzverordnung besonders zwischen 22:00 - 06:00 Uhr ist zu beachten. Alle eventuell. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind durch den Mieter bei den entsprechenden Behörden einzuholen. Das Poltern auf dem Sportplatzgelände ist absolut untersagt.
3. Mit der Geschäftsführung wird abgeklärt, ab wann die angemieteten Räume zur Verfügung stehen und wann Sie zurückgegeben werden. Die Reinigung obliegt dem Mieter. Sind angrenzende Flächen wie Sportplatz, Parkplatz usw. durch die Veranstaltung verunreinigt, so müssen diese ebenfalls vom Mieter gesäubert werden. Das Mobiliar ist an seinen vorherigen Platz zurückzustellen.
4. Die Entsorgung des angefallenen Mülls ist durch den Mieter privat durchzuführen.
5. Der Mieter haftet für alle Schäden die im/am Sportheim/Sportgelände und den angrenzenden Flächen im Zeitraum der Nutzung verursacht werden. Der Vermieter nimmt für sich einen Haftungsausschluss für Personen- und Sachschäden in Anspruch.
6. Der Haftungsausschluss des Vermieters bezieht sich auch auf des Abhandenkommen vom Mieter für diese Veranstaltung eingebrachte Sachen (z.B. Diebstahl von HiFi-Anlage etc.).
V. Einrichtung und Ausstattung des Sportheims
Diese Ausstattung kann inviduell und in Absprache mit dem Hausverwalter geordert werden:
· Stühle und Tische in ausreichender Zahl
· 8 Stehtische
· farbig uneinheitliches Porzellan für ca. 80 Personen
· Besteck für 80 Personen
· Einbauküche mit Kühlschrank, Spülmaschine und Mikrowelle Kaffeemaschine Tischtücher, Küchenhandtücher, Zapfhähne und Müllsäcke müssen mitgebracht werden.
[Der Vereinsvorstand Sechtem, im Jan.2002]

