Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein

Wir sind uns unser gesellschaftlichen wie sozialen Verantwortung für unsere Mitglieder, aber auch für die Menschen in Sechtem bewusst. Unser Verein lebt durch seine Mitglieder, deren Spanne von Kleinkindern bis zum Seniorenalter reicht. Er gibt ihnen durch Interaktion die Möglichkeit gesellschaftliche und sportliche Höhepunkte gemeinsam erleben zu können. Denn nur durch die Gemeinschaft kann der Vereinsgedanke an die kommenden Generationen weitergegeben und von ihnen gelebt werden. Diese Gemeinschaft kann nur gelebt werden, wenn sie auf Grundsätzen basiert, die aus innerer Überzeugung befolgt werden.

Als Verein liegt unser Augenmerk auf den Kindern und Jugendlichen, die für den Fortbestand des Vereins stehen. Wir haben eine Fürsorgepflicht und tragen für den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen Sorge, wenn sie an Aktivitäten des Vereins teilnehmen. Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept soll dazu dienen, unsere Kinder und Jugendlichen vor Gefahren zu schützen aber auch unsere Trainer vor falschen Verdächtigungen und Anschuldigungen zu bewahren, Eltern für das Thema zu sensibilisieren und präventiv ein Zeichen gegen potenzielle Täter zu setzen.

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Konzept das generische Maskulinum verwendet. Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für alle Geschlechter.

Prävention in unserem Verein

Unser Verein spricht sich gegen jegliche Art von Gewalt aus. Dieser Grundsatz motiviert uns, unsere Kinder und Jugendlichen sowie Trainer und Betreuer präventiv im Vereinsleben zu begleiten. Daher definieren wir Prozesse, wie in einem Verdachtsfall vorzugehen ist, um die Beteiligten zu schützen und deeskalierend wirken zu können.

Die Handlungsstandards für Trainer und Vereinsfunktionäre sind in unserem Verhaltenskodex festgehalten und werden von diesen gegengezeichnet. Weitere Standards sind in diesem Konzept definiert.

Die Implementierung der Handlungsstandards dient sowohl dem Schutz der Kinder und Jugendlichen, den Eltern sowie den Trainern, Mitarbeitern und Vereinsfunktionären.

Wann und warum ist Prävention wichtig?

Die Grenzen der Privatsphäre oder auch der sexuellen Selbstbestimmung sind sehr individuell und können im Sport schnell überschritten werden. Es kann Situationen geben, in denen direkter und auch teilweise enger Körperkontakt entsteht, der unvermeidbar und ebenso unverzichtbar ist.

Folgende Situationen sind besonders zu beachten:

  • die Ausübung des Sports als solchem
  • Sicherheits- und Hilfestellungen
  • Umkleide- und Duschsituationen
  • gemeinsame Autofahrten
  • Ausflüge im Allgemeinen
  • Übernachtungen

Unsere Prozesse zur Prävention

Alle Trainer und Übungsleiter sind dazu verpflichtet unseren Verhaltenskodex zu unterzeichnen.

Ebenso wird von allen Trainern und Funktionären im Zweijahresrhythmus das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt.

Unsere Maßnahmen und Prozesse zum Kinder- und Jugendschutz werden regelmäßig vereinsintern sowie in der Öffentlichkeitsarbeit über den Verein kommuniziert.

Das Team zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzepts, bestehend aus einem Mitglied der Jugendleitung, einem Trainer und einem Elternteil. Es stellt sich Kindern, Trainern/Betreuern und Eltern persönlich vor und ist jederzeit ansprechbar.

Präventive Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

Es ist wichtig den Kindern Informationen zum Thema Gewalt zu vermitteln und sie mit bestimmten Gefahrensituationen in spielerischer Art und Weise vertraut zu machen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Recht über den eigenen Körper selbst zu bestimmen sind die Grundlagen allen Handelns. Die Kinder sollen sensibilisiert werden, um mögliche gefährliche Situationen und Grenzüberschreitungen frühzeitig zu erkennen und diese auch vermeiden zu können. Dazu gehört, dass sich die Kinder im Ernstfall sofort Hilfe suchen. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass Hilfe jederzeit da ist und wer Ansprechpartner ist.

Außerdem sind die Kinder hinsichtlich der Themen Selbstbehauptung und auch möglichst der Selbstverteidigung zu stärken.

Eltern müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, beim Training dabei zu sein und zuzuschauen.

Präventive Maßnahmen für Trainer und Funktionäre

Trainern, Übungsleitern, Betreuern und Ehrenamtlichen muss klar sein, dass sich die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche ihnen gegenüber in einem Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis befinden. Dieses Verhältnis darf nicht ausgenutzt werden.
Zur Vermeidung dessen und zum Selbstschutz werden folgende Maßnahmen und Empfehlungen festgelegt:

  • Die Aufsichtspflicht soll bei Umzieh- und Duschsituationen vor den Umkleide- kabinen wahrgenommen werden.
  • Vier-Augen-Prinzip: Einzeltrainings oder Einzelgespräche mit Kindern/Jugendlichen sollten möglichst in Anwesenheit mindestens einer dritten Person stattfinden. Wir empfehlen, Trainingseinheiten mit mindestens zwei Trainern oder Betreuern durchzuführen. Optimal ist dabei immer die Konstellation männlich/weiblich.
  • Bei Vereinsfahrten oder anderweitigen Vereinsaktivitäten mit Übernachtungssituationen ist die Anzahl der männlichen und weiblichen Betreuer der Teilnehmeranzahl entsprechend zu bestimmen. Eltern sind hier zur Hilfeleistung und Unterstützung anzusprechen und um ihre Unterstützung zu bitten.
  • Alle Trainer, Betreuer und ehrenamtlichen Mitarbeiter bekennen sich zum Verhaltenskodex des Vereins.
  • Sexualisierte und geschlechtsbezogene Andeutungen sind zu unterlassen.
  • Vor Berührungen im Rahmen von Hilfestellungen und Trainingssituationen kündigt der Trainer diese an und gibt dem Kind so die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung des Körperkontakts.

Strukturelle Verankerung

Der Verein benennt im Rahmen der Vorstandswahlen per Vorstandsbeschluss interne Kinder- und Jugendschutzbeauftragte. Diese stehen allen Vereinsmitgliedern (im Falle von Minderjährigen deren Eltern) zu jeder Zeit zur Beratung, Begleitung oder Unterstützung beiseite. Sämtliche Beratungen sind prinzipiell an Freiwilligkeit, Neutralität und Verschwiegenheit gebunden.

Die Existenz und Notwendigkeit eines Kinder- und Jugendschutzkonzeptes sind durch eine Satzungsbestimmung festzuhalten. Der Vorstand hat in seinem Jahresbericht zum Kinder- und Jugendschutz zu berichten.

Aufgaben eines internen Ansprechpartners

  • Erweiterung des Wissens zum Thema und dessen Vermittlung im Verein.
  • Koordination/Erstellung der präventiven Maßnahmen und von Verhaltensleitlinien.
  • Knüpfen von Kontakten und Netzwerken zu Fachstellen.
  • Einleitung interventiver Schritte im Falle eines Verdachts oder einer Beschwerde.

Handeln im Verdachtsfall

Gewalt unter Kindern

Gewalt unter Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Um einen fairen und kameradschaftlichen Kontakt untereinander zu erzielen, wird den Kindern von Beginn an vermittelt, dass Fußball ein Mannschaftssport ist und dieser auch so gelebt werden soll. Hierbei ist es wichtig: die Kinder werden darauf hingewiesen, fair miteinander umzugehen. Hilfreich ist dabei ein Perspektivwechsel: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg‘ auch keinem andern zu!

Bei wiederkehrenden Situationen werden Eltern mit einbezogen, um eine individuelle Lösung zu finden.

Gewalt durch Trainer

Als oberste Priorität gilt es festzuhalten, dass der Opferschutz an erster Stelle steht. Grundsätzlich sind folgende Schritte möglich:

  • Bei einem Verdacht gegen einen Trainer kann das Trainerverhältnis mit sofortiger Wirkung ruhen.
  • Trainierende Verdächtige sind vom Training auszuschließen.
  • Täter und Opfer sind voneinander zu trennen.
  • Dem Opfer sollte man vertrauensvoll die Möglichkeit geben über das Erlebte zu sprechen.
  • Halbwahrheiten und Vorverurteilungen werden öffentlich nicht kommuniziert.
  • Durch den Vorstand werden Hilfsangebote für den Betroffenen aktiv unterstützt.

 

Handlungsschritte im allgemeinen Verdachtsfall

  • Im Grundsatz gilt: Ruhe bewahren und nicht überstürzt, sondern besonnen handeln. Keine Schritte und Maßnahmen ohne vorherige Abstimmung mit einer Fachberatungsstelle unternehmen. Vertrauliche Behandlung des Vorgangs.
  • Ggf. Kinderschutzbeauftragte(n) des Sportvereins oder -verbands informieren und hinzuziehen. Ist der oder die Kinderschutzbeauftragte alleiniger Akteur und mit dem Fall befasst, dann weitere Vertrauensperson hinzuziehen, weil das Vier-Augen-Prinzip und gemeinsame Abstimmungsprozesse von zwei Personen immer sinnvoll sind.
  • Auf einem Erfassungsbogen die eigenen Beobachtungen, Wahrnehmungen und Eindrücke auf Grundlage der aufgelisteten Anhaltspunkte sortieren und dokumentieren. Das kann zur Übersicht und Klarheit über die Häufung, Bedeutsamkeit und Stichhaltigkeit der Anhaltspunkte beitragen. Ggf. Entscheidung zur Zusammenarbeit mit einer Fachberatungsstelle abwägen und treffen.
  • Vorstand über den Verdacht und die Handlungsschritte informieren.
  • Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufnehmen und persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.
  • Falls notwendig, weitere Handlungsschritte mit der Fachberatungsstelle planen. Andernfalls auf dem Erfassungsbogen vermerken, warum keine weiteren Schritte notwendig sind (den Dokumentationsbogen unzugänglich aufbewahren und Situation ggf. im Abstand von einigen Wochen nochmals beurteilen).
  • Bei weitergehender Intervention ein Gespräch mit den Eltern / Erziehungsberechtigten oder Personensorgeberechtigten führen und auf Hilfe und Unterstützung des Kindes zur Beseitigung der Auffälligkeiten hinwirken. Ggf. nach Abstimmung die Fachberatungsstelle an dem Gespräch beteiligen und gemeinsam Hilfsangebote entwickeln.
  • Bei Erfolglosigkeit der Intervention mit der Fachberatungsstelle die Einschaltung des zuständigen Jugendamts im Bezirk entscheiden. Das Jugendamt steht in der Verantwortung, Hilfsangebote für das Kind und ggf. für die Familie zu organisieren oder auch weitergehende Schritte einzuleiten.

Verhalten bei Gefahr im Verzug

Liegt ein sehr schwerwiegender Fall von Kindeswohlgefährdung, Kindesmisshandlung oder erwiesenem Kindesmissbrauch vor, bei dem Gefahr für Leib und Leben des Kindes oder des Jugendlichen droht, muss unverzüglich gehandelt werden.

Wenn die Sorge um die körperliche Unversehrtheit und das Leben eines jungen Menschen akut ist:

Notruf der Bornheimer Polizei: 110

Kinderschutzhotline: 0800 192 1000

Ansprechpartner in unserem Verein

Nils Bargon
Juniorentrainer, Seniorenspieler, ehem. BFDler; Erster Ansprechpartner für Trainer, Spieler und Eltern.
› nils.bargon@salia-sechtem.de
› 0157 302 493 38

Karina Langen
Stellvertretende Jugendleiterin, Spielermutter; Zweite Ansprechpartnerin für Eltern, Vorstand und Vereinsfunktionäre.
› karina.langen@salia-sechtem.de

Karsten Sielaff
Erzieher (beruflich), Juniorentrainer und Seniorenspieler; Zuständig für präventive Maßnahmen und Beratung.
› karsten.sielaff@salia-sechtem.de
› 0151 157 831 27

Christina Schuh
Psychologin (beruflich), Spielermutter; Schnittstelle zwischen Jugendamt, Polizei und anderen Institutionen.
› christina.schuh@salia-sechtem.de
› 0177 492 3809

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